Am 4.Juli stimmten rund 3,5 Millionen Menschen über das neue, radikalere Rauchverbot in Bayern ab. 61 % Der Wähler wollten den verstärkten Nichtraucherschutz und setzten diesen durch einen Volksentscheid durch. Die bisherigen Ausnahmen für kleine Eckkneipen, Wirtschaften mit Rauchernebenzimmern und Festzelten gelten damit nicht mehr, sondern es herrscht ein allgemeines Rauchverbot in Bayern, bis auf eine kleine Ausnahme.
Geschlossene Gesellschaften – Raucherclubs
Geschlossene Gesellschaften galten auch im alten Rauchverbot als Ausnahme, wurden jedoch von vielen Betreibern von Discotheken ausgenutzt, die s.g. „Raucherclubs“ gründeten und diese als geschlossene Gesellschaften anmeldete. Diese Raucherclubs gelten aber jetzt laut dem Vollzugsrichtlinien des bayerischen Gesundheitsministeriums nicht mehr als geschlossene Gesellschaften.
Echte geschlossene Gesellschaften
Echte geschlossene Gesellschaften sind dagegen auch weiterhin erlaubt. Unter echten geschlossenen Gesellschaften versteht man beispielsweise Familienfeiern, wie Taufe, Hochzeit oder Geburtstag. Auch Vorstandssitzungen gelten als geschlossene Gesellschaft, jedoch müssen die Personen namentlich eingeladen sein und es darf keine zu große Zahl sein. Ich denke mit dieser Ausnahme können auch alle Nichtraucher ganz gut leben, auch wenn der Initiator des Volksentscheids, Sebastian Frankenberger, betont, dass „eine solche Ausnahme eigentlich nicht in unserem Sinn ist.“ Trotzdem will er nicht dagegen vorgehen, sondern sie akzeptieren.
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