Vor einiger Zeit haben wir bereits über Vorsorgeuntersuchungen allgemein berichtet, jetzt greifen wir dieses Thema erneut auf, um Ihnen noch einmal verständlich zu erklären, welche Krebsvorsorgeuntersuchungen speziell beim Frauenarzt sinnvoll sind und wozu diese überhaupt dienen.
IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen
IGeL ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheitsleistungen. Vielen Frauen ist überhaupt nicht klar, was damit gemeint ist, denn natürlich liegen haufenweise Informationsbroschüren beim Frauenarzt bereit, doch wenn man ehrlich ist, so sind für die meisten Patientinnen die bereitgestellten Zeitschriften doch verlockender. Außerdem sind unter den IGeL jede Menge Behandlungen und Untersuchungen aufgeführt, deren Namen man als Laie noch nie gehört hat. Somit kann man viele Vorsorgeuntersuchungen gar nicht zuordnen. Außerdem kosten natürlich einige der IGeL auch etwa, was die Patientinnen oftmals noch weiter verunsichert, da sie nicht wissen, welche Untersuchungen denn wirklich sinnvoll sind und ob es sich lohnt dafür Geld auszugeben.
Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden
Es gibt eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse für jede Frau ab 20 Jahren bezahlt werden. Die sollte das Mindestmaß an Krebsvorsorge für jede Frau darstellen. Zu diesen Untersuchungen gehören der Zellabstrich am Muttermund, der s.g. „Pap-Abstrich“ und eine Tastuntersuchung des Beckens, der Brust und der Achsenhöhlen. Für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden zusätzlich noch die Kosten für eine Mammographie, einer Röntgenuntersuchung der Brust, übernommen.
IGel beim Frauenarzt
Neben diesem Mindestmaß bietet der Frauenarzt noch weitere individuelle Gesundheitsleistungen zur Krebsfrüherkennung an, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört die Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke. Außerdem ein HPV-Test zur Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs, sowie eine Ultraschalluntersuchung der Brust. Frauen, die sich unsicher darüber sind, ob diese Untersuchungen für sie Sinn machen, sollten dies am besten in einem Gespräch mit ihrem Frauenarzt klären.
Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken
Bei dieser IGeL werden die Gebärmutter und die Eierstöcke mit Hilfe eines Ultraschallgerätes untersucht, um sowohl Gebärmutterkrebs, als auch Eierstockkrebs frühzeitig erkennen zu können. Jedoch können diese beiden Krebsarten auch mit Hilfe des Ultraschalls nicht mit 100%iger Sicherheit entdeckt werden, weswegen diese Untersuchung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
HPV-Test
Bei der „normalen“, also von den Krankenkassen bezahlten Untersuchungen, wird der Pap-Abstrich durchgeführt, mit dem sich krankhaft veränderte Zellen aufspüren lassen. Bei dem HPV-Test, den Sie selber bezahlen müssen, werden jedoch die Humanen Papillomviren nachgewiesen. Diese Viren gelten als der Hauptrisikofaktor für Gebärmutterhalskrebs. Sollte der Pap-Test bereits Auffälligkeiten zeigen, dann werden die Kosten für den HPV-Abstrich auch von den Krankenkassen übernommen. Jedoch bedeutet ein Vorhandensein der Viren nicht zwangsläufig, dass Sie an Krebs erkranken, denn oft werden die Viren auch von der körpereigenen Abwehr erfolgreich bekämpft.
IGel: Dünnschichtzytologie
Unter der Liste der Individuellen Gesundheitsleistungen findet sich auch die Dünnschichtzytologie. Vielen Frauen sagt dieser Begriff nichts, weswegen wir erklären, was bei dieser Untersuchung eigentlich abläuft. Zunächst wird ein Abstrich aus den Zellen der Scheide durchgeführt, welche vor der mikroskopischen Untersuchung aus dem Zellverband gelöst und von Blut- und Schleimhautbeimengungen getrennt werden. Dies ist der Hauptunterschied zum Pap-Abstrich. Die Zellen werden daraufhin noch mikroskopisch auf Auffälligkeiten untersucht. Allerdings ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Untersuchung Zellveränderungen nicht besser aufdecken kann als der klassische Pap-Abstrich, weswegen die Kosten für die Dünnschichtzytologie von den Patientinnen selber getragen werden müssen.
Das Gespräch mit Ihrem Arzt
Es sollte jede Frau in einem Gespräch mit Ihrem Frauenarzt individuell klären, welche IGeL für sie sinnvoll ist, da diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann, da hier viele Dinge mit reinspielen, wie etwa Ihre Krankheitsgeschichte, Ihr Alter oder mögliche Erkrankungen in der Familie. Allerdings sollte Ihr Arzt Sie sachlich über Sinn und Nutzen der Behandlung aufklären und Ihnen verständlich machen, warum Sie diese oder jene IGeL in Anspruch nehmen sollten. Auch sollte er Sie über Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung aufklären.
Kosten und Vertrag
Ihr Arzt darf nicht ohne Ihre Zustimmung eine IGeL durchführen, dies sollte Ihnen bewusst sein. Er muss Sie vorher über die Kosten aufklären und einen Vertrag mit Ihnen schließen, in dem außerdem noch die genaue Beschreibung der Untersuchung zu finden sein muss. Der Vertrag sollte auch die entsprechende Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte enthalten. Eine schriftliche Erklärung darüber, dass Sie der medizinischen Maßnahme ausdrücklich zustimmen und darüber informiert sind, dass die Kosten von Ihnen selber zu tragen sind muss auch ein Bestandteil dieses Vertragen sein. Ist dies nicht der Fall, so darf Ihnen Ihr Frauenarzt die IGeL nicht in Rechnung stellen. Generell sollten Sie Ihrem Frauenarzt vertrauen können und er sollte die IGeL nicht wie in einem Verkaufsgespräch anpreisen, sondern wirklich mit Ihnen zusammen kritisch beurteilen, ob im Moment eine zusätzliche Leistung für Sie überhaupt Sinn macht.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar