Ärzte-Pfusch: Vier Jahre Haft für den Chefarzt aus Mönchengladbach

Pargraph - Richterhammer

Pargraph - RichterhammerChefarzt Arnold P. war Inhaber und Chefarzt einer Klinik in Nordrhein-Westfalen. Er benutzte Zitronensaft statt Desinfiziermittel, operierte Patienten ohne notwendigen Grund, lehnte den Rat von Spezialisten ab, übernahm Operationen, denen er nicht gewachsen war und brachte mehreren Menschen durch seine Pfuschereien den Tod.

Schuldig in mehreren Anklagepunkten

Das Landgericht Mönchengladbach hat den Chefarzt in mehreren Punkten für schuldig erklärt. Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung sind diese Punkte. 4 Jahre im Gefängnis und ein 4-jähriges Berufsverbot sind die Strafe für Arnold P. Zusätzlich muss er 30.000 Euro an einen der Angehörigen zahlen.

Pfuschereien im großen Stil

Wir reden hier nicht von kleinen Ärztefehlern, sondern von fahrlässigen Pfuscherein, die einigen Menschen das Leben kostete. So starb eine Patientin nach der Entnahme ihrer Niere, ein weitere nachdem ihr der Blinddarm entfernt wurde, ohne dass dies nötig gewesen wäre. Einer Frau verordnete er eine Chemotherapie, obwohl auch dies nicht notwendig war. Einem anderen Patienten legte Arnold P. einen fehlerhaften Darmausgang. Trotz Heilungschancen brach er die Behandlung einer Frau ab, die daraufhin verstarb.

Überforderung

Der Richter ist der Meinung, dass der Chefarzt nicht aus Profitgier gehandelt hat, sondern schlichtweg überfordert war. Sein Scheitern hat der Angeklagte nicht wahrhaben wollen und hat deswegen immer weiter gepfuscht. Zumindest besaß er soviel Anstand sich im Schlusswort bei den Angehörigen und anwesenden Opfern zu entschuldigen. Laut seinem Verteidiger Egon Geis wird er wohl nie wieder als Arzt arbeiten. Jährlich kommt es in Deutschland zu rund 12.000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern. Eine erschreckend hohe Zahl. Hier können Sie die genauen Urteilspunkte nachlesen.

 

Bild: © arahan – Fotolia.com

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