Sie werden „Kunstfehler“ genannt. Ein Euphemismus für einen Fehler, der einem Menschen sein Leben raubt oder ihm die Lebensfreude nimmt. Behandlungsfehler werden oft totgeschwiegen und wenn ein Patient davon betroffen ist, dann fühlt er sich machtlos und weiß nicht, was er tun soll.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht angemessen, nicht zeitgemäße, nicht richtige oder nicht sorgfältige Behandlung eines Arztes. Ein Behandlungsfehler kann in jedem Tätigkeitsbereich des Arztes vorfallen, beispielsweise in der medizinischen Behandlung oder aber auch in der Organisation. Weiterhin zählt auch die unrichtige, unverständliche, fehlende oder unvollständige Aufklärung über Risiken bei medizinischen Eingriffen.
Zahl der Behandlungsfehler
Die Zahl der Behandlungsfehler kann man nur schätzen. Die Schätzung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. zeigt aber die enorme Anzahl der Behandlungsfehler. Laut dieser sind rund 17.000 Todesfälle pro Jahr auf Behandlungsfehlern zurückzuführen. Wie viele weitere „Kunstfehler“ zu Querschnittlähmungen, chronischen Schmerzen oder geistiger Behinderung führen, lässt sich daran hochrechnen.
An wen wende ich mich als Patient?
Sollten Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler Ihres Arztes hegen, dann halten Sie nicht still! Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, diese kann Ihnen mit einer außergerichtlichen Rechtsberatung helfen und die MDK auffordern, ein medizinisches Gutachten zu erstellen, um Ihren Verdacht zu überprüfen. Außerdem können Sie bei Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder unabhängigen Patientenberatungsstellen um Hilfe bitten.
Welche Dokumente sind wichtig?
Besonders wichtig, um den Verdacht eines Behandlungsfehlers zu klären, ist die Behandlungsdokumentation. Als Patient haben Sie immer das Recht, diese einzusehen und kopieren zu lassen. Ob noch weitere Dokumente von besonderer Wichtigkeit sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Vor Gericht
Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Jedoch legt das Gericht immer mehr Wert auf die Aufklärung von „Kunstfehlern“ und geht deswegen den Vorwürfen nach. Auch gibt es eine Beweiserleichterung und in manchen Fallen sogar eine Beweislastumkehr zugunsten der Patienten. Das heißt, bei Mängeln in der Behandlungsdokumentation geht das Gericht in der Regel davon aus, dass dokumentationspflichtige, aber nicht dokumentierte Maßnahme tatsächlich nicht erfolgt ist, auch wenn der Arzt das Gegenteil behauptet.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Sollte eine Einigung mit dem Arzt nicht zu einem Erfolg führen, dann kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gerichtlich oder außergerichtlich geklärt wird. Im Normalfall erfolgt dies durch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammer. Wichtig ist jedoch, dass solche Behandlungsfehler nicht weiter unter den Tisch gekehrt werden, sondern die Ärzte auch die Konsequenzen für ihre „Kunstfehler“ tragen müssen.
es wird EUPHEMISMUS geschrieben^^
ich schreib ja auch nich alles exakt grad bei groß- und kleinschreibung aber ich bin auch kein webmaster;-)
Ist ausgebessert, danke für den Hinweis!